Petition zur Einrichtung eines Vorarlberger Energieautonomiefonds

An alle Vorarlberger Gemeinden, Kammern, Umwelt- und Naturschutzorganisationen sowie dem Gemeinwohl dienenden Organisationen!

Energieautonomie braucht Planung- und Investitionssicherheit.

Die Auswirkungen der Klimaerwärmung (extreme Wetterereignisse, Beeinträchtigung der Lebensmittelproduktion, Migrationsbewegungen) sowie die ständige Bedrohung durch die Atomkraftwerke (Notabschaltungen im Dezember 2016 von mehreren französischen Atomkraftwerken aufgrund technischer Defekte) erfordern einen raschen und gezielten Aufbau einer Eigenversorgung mit regionaler Energie. Nach Berechnungen der Klimaexperten soll in 20 Jahren kein Öl, Gas, und Benzin mehr verbrannt werden, um die Klimaerwärmung auf ein verträgliches Maß einzudämmen.

Wir bitten daher, die beiden  Tagesordnungspunkte zu diskutieren und zur Beschlussfassung zu bringen. Denn es braucht neben der gezielten Umsetzung im eigenen Wirkungsbereich auch eine eigenständige Finanzierungsstrategie für die beschlossene Energieautonomie Vorarlberg, da die bestehenden öffentlichen Fördersysteme bzw. Marktpreise unzureichend sind.

Tagesordnungspunkt 1  Umsetzung der Energieautonomie im eigenen Wirkungsbereich und Absicherung der dafür erforderlichen Investitionen durch die  Teilnahme an der Plattform KlimaCent

Ausgangslage: nach Anerkennung des Pariser Klimaschutzabkommens ist  bis 2050 eine CO2- freie Energieversorgung aufzubauen, um die Klimaerwärmung auf ein für die Menschheit erträgliches Ausmaß zu begrenzen. Das bedeutet, dass 70% vom derzeitigen Energieverbrauch (= Import) entweder eingespart oder durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden muss.  Dies erfordert Investitionen von ca. € 2,5 – 4,5 Mrd, welche die regionale Wirtschaft beleben würde und zukünftig eine jährliche Wertschöpfung von € 250  bis € 450 Mio bedeutet.

Antrag: Beschluss der Gemeinde/Organisation für eine freiwillige CO2 Abgabe im eigenen Wirkungsbereich, um damit die laufende Umsetzung von  Klimaschutzprojekten zu unterstützen bzw. zu ermöglichen.

 Finanzielle Auswirkungen:  Für Gemeinden/Organisationen kann als Pauschale ein Betrag von € 2.- /Einwohner bzw. € 100.-Mitarbeiter festgelegt werden. Andernfalls ist der jährliche CO2 Fußabdruck zu ermitteln und anhand von diesem der Beitrag festzulegen.
Begründung: Wahrnehmung der Eigenverantwortung für die selbst verursachten CO2 Emissionen, Möglichkeit, einen selbstverwalteten Klimafonds  für die Projekte der Organisation auf der Plattform Klimacent für den  notwendigen Aufbau einer CO2 neutralen Wirtschaft einzurichten, Signal an die Bevölkerung/Mitglieder für den ernsthaften Ausstieg aus der atomar/ fossilen Energieversorgung und bzw. Einladung zur gemeinsamen Finanzierung der Energieautonomie in der eigenen Gemeinde /Organisation.

Tagesordnungspunkt 2 Unterstützung der Petition der AEEV für eine Planungs- und Investitionssicherheit zur Umsetzung der Vorarlberger Energieautonomie     

Ausgangslage: Die AEEV hat bereits 2014 eine Petition an den Vorarlberger Landtag gerichtet, um die beschlossene enkeltaugliche Maßnahme 19: „Schrittweise Anpassung in Richtung Kostenwahrheit, unter anderem auch mit fiskalischen Maßnahmen“ zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu bringen. Obwohl alle Vorarlberger Umweltorganisationen sowie zahlreiche Bürgermeister diese Petition unterstützt haben, ist außer einer schriftlichen Beantwortung noch keine Auseinandersetzung im energiepolitischen Ausschuss bzw. in den Arbeitsgruppen der Energieautonomie erfolgt.

Antrag: Die Gemeinde /Organisation fordert daher den Vorarlberger Landtag als die nächste, übergeordnete politische Ebene auf:

  1. für ihren Wirkungsbereich für die verbrauchte Energie ( inkl. Mobilität) in der öffentlichen Verwaltung eine CO2 Abgabe über eine unabhängige Plattform zu leisten, um auch ihrerseits die Eigenverantwortung für einen aktiven Klimaschutz wahrzunehmen
  2. auf Basis des Konzeptes der AEEV durch eine Energie- oder CO2 Abgabe für die leitungsgebundenen Energieträger Strom und Gas einen Energieautonomiefonds zu schaffen, um für die beschlossene Energieautonomie 2050 die erforderliche Investitions- und Planungssicherheit zu schaffen und eine breite Einbindung der Gesellschaftsgruppen sicherzustellen
  3. zukünftig sicherzustellen, dass im Wirkungsbereich der Landesregierung sowie auch über Gesellschaften, die sich zum überwiegenden Anteil im Besitz des Landes befinden (z.B. der Landesenergieversorger Illwerke/VKW) keine direkten und indirekten Förderungen mehr für fossile Energiesysteme  für klimaschädliche Strukturen gewährt werden (siehe dazu Studie WIFO 2015)
  4. auf die übergeordneten politischen Ebenen (Bund und EU) darauf hinzuwirken, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine CO2 neutrale Wirtschaft geschaffen werden, um Klimaschutz, Versorgungssicherheit; regionale Wertschöpfung und Frieden sicherzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:  allgemeine Anhebung der Energiekosten als wichtigen Schritt zur Kostenwahrheit – und damit Sicherstellung  der Finanzierung einer unabhängigen, kostengünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung.

Begründung
: Die Gemeindeverwaltung /Organisation kann die mittelfristige Umstellung auf effiziente Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie nur bei einer Kostenwahrheit bei Atomstrom sowie Öl, Gas und Kohle sicherstellen. Diese kann nur bzw. muss durch die übergeordneten politischen Ebenen schrittweise herbeigeführt werden.
Ziel ist die laufenden regionalen Wertschöpfung durch die Nutzung der erneuerbaren regionalen Energie sowie die Vermeidung des Kaufkraftabflusses durch die derzeitigen Energieimporte